
Fonds für Härtefälle
Der Fonds für Härtefälle dient zur Linderung der Auswirkungen der Diabeteserkrankung für Direktbetroffene und ihre Angehörigen. Er leistet in erster Linie rasche und unbürokratische Überbrückungshilfe und ergänzt Leistungen der öffentlichen Hand und der Sozialversicherungen, ersetzt sie aber nicht. Die Gelder sind im Sinne der Gemeinnützigkeit für Diabetikerinnen und Diabetiker in schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen und ihre Angehörigen bestimmt.
Unterstützung beantragen
Die Unterstützung ist in der Regel einmalig. Folgende Kosten können vom Härtefallfonds übernommen werden:
- Beiträge an Erholungsaufenthalte
- Beiträge an Lagerkosten (z.B. Kinder-Diabetes-Lager)
- Einmalige grössere Auslagen (z.B. ausserordentliche Transportkosten oder diabetesbedingte Umschulungskosten)
- Fuss-Behandlungen oder Selbstbehalt für orthopädische Schuhe
Der Fonds macht KEINE Schuldensanierungen und übernimmt explizit KEINE Zahnsanierungen und Augenarztkosten. Gesuche müssen mittels des Formulars Beitragsgesuch eingereicht werden.