Zu unseren Geschäftsstellen
diabetesschweiz und viele unserer regionalen Diabetesgesellschaften sind weiterhin für Sie da. Der ordentliche Betrieb wird unter Einhaltung der vorgeschriebenen Massnahmen bestmöglich weitergeführt. Es kann zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anfragen kommen. Anfragen an diabetesschweiz sind mit Vorteil über das Kontaktformular oder per E-Mail an uns zu richten.
Die regionalen Diabetesgesellschaften sind je nach Region unterschiedlich erreichbar. Erkundigen Sie sich über die regionale Webseite über die Dienstleistungen und Erreichbarkeit. Sie finden die Kontaktdaten der Geschäftsstellen via Schweizer Landkarte auf der Startseite: www.diabetesschweiz.ch.
Ergänzende Fragen und Antworten für Diabetesbetroffene
Antworten zum Krankheitsrisiko allgemein und dem Verhalten von Diabetesbetroffenen, insbesondere «besonders gefährdeten Personen», finden Sie im publizierten FAQ vom 9. März 2020 oder auf den Webseiten des BAG.
12. Sollen Diabetesbetroffene in dieser ausserordentlichen Lage weiterhin zur Arbeit gehen?
Gemäss der Verordnung 2 des Bundesrates vom 16. März 2020 sollen «besonders gefährdete Personen» zu Hause bleiben und nicht mehr zur Arbeit gehen. Dazu zählten auch Menschen mit Diabetes (Diabetes Typ 1 und Typ 2).
Der Bundesrat hat am 16. April 2020 die Verordnung 2 geändert und den Schutz besonders gefährdeter Arbeitnehmer präzisiert. Neu gelten nur noch jene Menschen mit Diabetes als «besonders gefährdet», die über 65 Jahre alt sind oder nebst dem Diabetes mellitus Spätkomplikationen oder ein HbA1c-Wert über 8% aufweisen (Anhang 6, Punkt 4).
Diabetikerinnen und Diabetiker, die diese Kriterien nicht erfüllen, sollen sich weiterhin an die allgemeinen Vorgaben des Bundes halten (Abstands- und Hygienemassnahmen) und nach Möglichkeit im Homeoffice arbeiten. Ist dies oder eine andere zeitlich begrenzte Beschäftigung sowie individuelle Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber nicht möglich, müssen sie ab 17. April 2020 0:00 Uhr wieder am Arbeitsplatz erscheinen. Bei Bedenken aufgrund der persönlichen Arbeitssituation entscheidet am Ende der behandelnde Arzt, ob die Arbeit am Arbeitsplatz wieder aufgenommen werden kann oder nicht.
13. Sind Diabetesmedikamente weiterhin vorhanden und lieferbar?
Wir haben mit diversen Herstellern Kontakt aufgenommen. Zurzeit gibt es keine Hinweise auf Lieferengpässe weder bei den oralen Antidiabetika noch bei Insulinen, die für die Diabetestherapie wichtig sind. Die Hersteller raten ausdrücklich davon ab, unnötige Hamsterkäufe zu tätigen. Es kann bei oralen Antidiabetika vorkommen, dass nicht alle Packungsgrössen überall zur Verfügung stehen, dies hat aber nichts mit der aktuellen Situation zu tun.
Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an Ihre persönliche Apotheke, um entsprechende Bestellungen aufzugeben und die Lieferung je nach Gefährdung zu organisieren.
14. Wo kann ich mein Therapiematerial wie Injektions- und Glucose-Messmaterial bestellen?
Das Therapiematerial, das bei unseren regionalen Diabetesgesellschaften bezogen werden kann, finden Sie im Online-Shop ihrer Region (Auf der Startseite des Online-Shops wählen Sie auf der Schweizer Landkarte Ihre Region und erstellen über «Anmelden» einen Account). Sollten Sie noch nicht Mitglied einer regionalen Diabetesgesellschaft sein, erledigen unsere Mitarbeitenden in einer Notsituation dies unbürokratisch. Nehmen Sie bei Unsicherheiten bei der Bestellung mit Ihrer Diabetesgesellschaft Kontakt auf. Sie finden die Kontaktdaten der Geschäftsstellen via Schweizer Landkarte auf der Startseite von diabetesschweiz: www.diabetesschweiz.ch.
15. Was müssen Diabetiker/-innen bei Ihrer Therapie in dieser Pandemie-Zeit beachten?
Die aktuellen Vorgaben und Empfehlungen des Bundes ("bleiben Sie zuhause") dürften dazu führen, dass sich Diabetesbetroffene deutlich weniger bewegen als vor der aktuellen Pandemie. Dies kann zu einem Anstieg der Blutzuckerwerte führen. Kontrollieren Sie deshalb regelmässig Ihren Blutzucker. Sollten Sie einen deutlichen Anstieg Ihrer Werte verzeichnen, kontaktieren Sie Ihre behandelnde Ärztin/ behandelnden Arzt, damit Therapieanpassungen erfolgen können.
Beachten Sie auch die Hinweise für chronisch kranke Menschen der Schweizerischen Herzstiftung.