Laufende Tarifverhandlungen zur mediz. Fusspflege durch Podologen HF

Diabetesbetroffene mit Risiko für das diabetische Fuss-Syndrom können sich freuen. Endlich sind Podologinnen und Podologen mit höherer Fachschule (HF) auch für die medizinische Fusspflege zugelassen! Die Vergütung der Kosten durch die OKP verzögert sich jedoch aufgrund der laufenden Tarifverhandlungen.

Der Bundesrat hat ab 1. Januar 2022 die Neuaufnahme der Podologie in die OKP beschlossen und hilft so den Mangel an qualifizierten Fachpersonen für die medizinische Fusspflege zu beheben. Bis anhin vergütete die OKP die medizinische Fusspflege nur, wenn sie durch Pflegefachpersonen mit medizinischer Ausbildung erfolgte. Die Nachfrage konnte seit Jahren nicht gedeckt werden.

Vergütung der Kosten durch die OKP

Damit die Kosten für die medizinische Fusspflege durch Podologinnen und Podologen von den Krankenversicherern vergütet werden können, muss die OKP die Tarife in ihren Systemen implementiert haben. Da die Zeitspanne gemäss der Organisation Podologie Schweiz (OPS) zu kurz war, um einen Tarifvertrag abzuschliessen, verzögert sich die Kostenübernahme durch die Krankenversicherer. Dies bedeutet, dass Rechnungen von Podologinnen und Podologen frühestens ab März 2022 den Versicherern zugestellt und abgerechnet werden können.

Welche Leistungen werden übernommen?

Leistungen werden bei Personen mit Diabetes mellitus nur auf ärztliche Verordnung und aufgrund klar definierter Risikofaktoren für ein diabetisches Fuss-Syndrom übernommen. Damit Podologinnen und Podologen als Leistungserbringer im Rahmen der OKP abrechnen können, müssen sie die Weiterbildung zum Podologen HF absolviert haben, durch den Kanton zugelassen sein und über eine ZSR-Nr. verfügen.

Risikofaktoren:

  1. Personen mit Diabetes mellitus und Polyneuropathie, ohne peripher arterielle Verschlusskrankheit (PAVK) > max. 4 Sitzungen pro Kalenderjahr
  2. Personen mit Diabetes mellitus und Polyneuropathie mit peripher arterielle Verschlusskrankheit (PAVK) > max. 6. Sitzungen pro Kalenderjahr
  3. Personen mit Diabetes mellitus nach diabetischem Ulcus oder nach diabetesbedingter Amputation > max. 6. Sitzungen pro Kalenderjahr

Leistungen:

  • Fuss-, Haut-, und Nagelkontrolle
  • protektive Massnahmen, namentlich atraumatisches Entfernen von Hornhaut und atraumatische Nagelpflege
  • Instruktion und Beratung der Patienten und Patientinnen zu Fuss-, Nagel- und Hautpflege und zur Wahl der Schuhe sowie von orthopädischen Hilfsmitteln
  • Prüfung der Passform der Schuhe

Die medizinische Fusspflege für Diabetesbetroffene durch Podologinnen und Podologen ohne dieses Risiko wird von der OKP nicht vergütet. Dasselbe gilt für die einfache Fusspflege oder Pediküre. Auch Leistungen von Podologen und Podologinnen ohne die erforderliche Ausbildung HF werden nicht im Rahmen dieses Tarifvertrages vergütet.

Wir empfehlen zurzeit die mediz. Fusspflege von ausgewiesenen und vom Kanton zugelassenen Fachpersonen machen zu lassen, sei es bei unseren Diabetesfachberatern/-innen in den regionalen Gesellschaften oder bei Podologen/-innen HF.

Erfahren Sie mehr zur medizinischen Fusspflege und wie Diabetesbetroffene Folgeschäden vermeiden können auf unserer Webseite «Mehr zur Fachberatung».