MiGeL-Änderungen per 1. Oktober 2022

Zahlreiche kleine Änderungen in der Mittel- und Gegenständeliste des BAG (MiGeL) verunsichern Betroffene, aber auch Leistungserbringer. Eine kurze Übersicht ordnet die Änderungen ein.

Ab 1. Juli 2022

Der Wechsel vom Stückpreis auf eine Tagespauschale bei den Glukosesensoren (FGM, wie Free Style Libre 2) stellte Leistungserbringer und Krankenkassen gleichermassen vor Herausforderungen. Das BAG wollte bei allen Glukosesensoren (FGM und CGM) eine Tagespauschale festlegen, was bei einem allfälligen Krankenkassenwechsel per Ende Jahr nun klarer geregelt ist. (vgl. News vom 12. Juli 2022)

Ab 1. Oktober 2022

Die Vergütung von Penkanülen, Lancetten und Wegwerfspritzen erfolgt neu auf Basis des einzelnen Stücks, anstelle der Packung. Dies bringt Betroffenen keine Nachteile. Die Krankenkassen rechnen detaillierter auf Basis des Verbrauchs ab; Sie selbst beziehen das Material aber weiterhin in den bekannten Packungsgrössen. Zusätzlich wurde der Begriff «Nadel» durch «Kanüle» ersetzt.

  • Die Pennadel, resp. die Penkanüle ist mit einem CHF 0.30/Stk.-Preis gelistet
  • Die Sicherheits-Pennadel, resp. die Sicherheits-Penkanüle ist mit einem CHF 0.45/Stk. gelistet
  • Die Sicherheitslanzette zur kapillaren Blutgewinnung ist mit einem CHF 0.12/Stk.-Preis gelistet
  • Die Insulin-Wegwerfspritze mit Kanüle ist mit einem CHF 0.44/Stk.-Preis gelistet

Diabetesmaterial in der Pflege

Die Übergangsfrist für Diabetes-Hilfsmittel in der Pflege endet per 1. Oktober 2022. Es gelten andere Tarife für die Pflege als bei der Selbstanwendung. Sicherheits-Penkanülen für Diabetesbetroffene in einem Pflegeheim zum Beispiel (Produkt wird durch eine Pflege-Institution erworben) werden neu den Betriebskosten zugewiesen.

Wenn Sie mit der Abrechnung Ihres Diabetesmaterials unsicher sind, erkundigen Sie sich direkt bei Ihrem Krankenversicherer oder bei der Apotheke/regionalen Diabetesgesellschaft, bei der Sie das Material bezogen haben.