Seit nun mehr acht Jahren kämpften diabetesschweiz, die SGED sowie QualiCCare für eine bessere Versorgung der Diabetikerinnen und Diabetiker im Bereich der Fusspflege. Eine regelmässige medizinische Fusspflege ist notwendig, damit Folgeerkrankungen sowie daraus folgende Amputationen vermieden werden können. Im letzten Sommer kam der Entwurf in die Vernehmlassung. Nun hat der Bundesrat entschieden, die durch Podologinnen und Podologen durchgeführte medizinische Fusspflege (auf ärztliche Verordnung) bei Personen mit Diabetes künftig von der obligatorischen OKP zu vergüten. Derzeit vergütet die OKP diese nur, wenn sie durch Pflegefachpersonen erfolgt.
Die Neuaufnahme der Podologie in die OKP erfordert Anpassungen in der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) sowie in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV). Die Anpassungen treten am 1. Januar 2022 in Kraft.
> Medienmitteilung Medizinische Fusspflege: Bundesrat verbessert Zugang für Personen mit Diabetes
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