Zuzug in die Schweiz
Steht Ihnen ein Umzug in die Schweiz bevor und sind Sie selbst Diabetiker/Diabetikerin oder haben Angehörige mit Diabetes? Wir helfen Ihnen weiter!
Beratung und Mitgliedschaft
Werden Sie Mitglied der Diabetesgesellschaft in der Region, in die Sie ziehen: Sie erhalten das Diabetes-Journal mit wertvollen Informationen, professionelle Beratungen zu Diabetes und Ernährung sowie Material für Ihren täglichen Therapie-Bedarf (Ausnahme Medikamente) zu Vorzugskonditionen – und vieles mehr!
Krankenversicherungen bei Diabetes
Grundversicherung
Wenn Sie sich neu in der Schweiz niederlassen, brauchen Sie, unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit, eine obligatorische Krankenpflegeversicherung (nach dem Krankenversicherungsgesetz KVG). Diese Versicherung gewährleistet eine umfassende Grundversorgung und bietet allen Versicherten denselben Leistungsumfang. Die Krankheitskosten bei Diabetes-Betroffenen sind in der Grundversicherung abgedeckt:
- Diabetes- und Ernährungsberatung (bei den regionalen Gesellschaften erhältlich)
- Insulin-Pumpen, Pens, Medikamente, Verbrauchsmaterial wie Blutzucker-Teststreifen (Typ-1: unlimitiert, Typ-2: 200 - 400 Teststreifen pro Kalenderjahr, vgl. News vom 1. Feb. 2021), etc.
- Augen-Kontrolle
- Regelmässige Kontrollen bei Ihrem Arzt
- Kosten für Fusspflege werden nicht immer vergütet: Erkundigen Sie sich bei unseren regionalen Gesellschaften!
Franchise und Selbstbehalt
Die Versicherten müssen sich in der Schweiz an den Behandlungskosten und Medikamenten im Rahmen einer Franchise und einem Selbstbehalt beteiligen:
- Die gesetzliche Franchise beträgt bei Erwachsenen min. CHF 300.– pro Kalenderjahr und kann von den Versicherten freiwillig erhöht werden, um in den Genuss eines Prämienrabatts zu kommen. Kinder bis 18 Jahre bezahlen keine Franchise.
- Der Selbstbehalt von 10% gilt für jede bezogene Leistung aus der obligatorischen Krankenversicherung bis zu einem Maximum von CHF 700.– pro Kalenderjahr.
Menschen mit einer chronischen Erkrankung werden somit mit max. CHF 1‘000.– pro Kalenderjahr belastet, alles über diesem Betrag, übernimmt die obligatorische Grundversicherung. Franchise und Selbstbehalt werden bei Mutterschaft nicht berechnet. Bei einer Risikoschwangerschaf (z.B. Schwangerschaftsdiabetes) kommen diese Kosten aufgrund einer vorliegenden Krankheit zum Tragen.
Zusatzversicherungen
Leider können die privatrechtlich geregelten Zusatzversicherungen den Diabetes-Betroffenen nicht zu marktüblichen Prämien (risikobereinigt) angeboten und finanziert werden. Das bedeutet, dass sich Betroffene faktisch nicht privat oder halbprivat zusatzversichern können.
Wahl der Krankenkasse
diabetesschweiz gibt keine Empfehlung für eine bestimmte Krankenkasse. Wir empfehlen jedoch, Leistungen und Kosten von verschiedenen Kassen individuell zu prüfen (z.B. beim Vergleichsdienst des Bundesamts für Gesundheit (BAG) oder unter «www.comparis.ch»). Die Krankenkasse kann in der Schweiz jährlich auf Jahresbeginn gewechselt werden.
Wir wünschen Ihnen einen guten Start in der Schweiz!