Diabetesfachberatung

Die Diabetesfachberatung ist ein Spezialgebiet der Gesundheits- und Krankenpflege, das gemäss Krankenversicherungsgesetz eine vom Schweizer Berufsverband für Pflegefachpersonal (SBK) anerkannte Weiterbildung voraussetzt. Diabetesfachberater/-innen erbringen fachkundige und umfassende Unterstützung für Diabetesbetroffene und ihr Diabetesmanagement auf ärztliche Verordnung.

Was ich von einer Beratung erwarten kann

Tätigkeitsbereich

Diabetesfachberater/-innen arbeiten im Spital oder bei einer regionalen Diabetesgesellschaft. Sie können auch selbständig erwerbend sein. Informationen über ein Beratungsstellenangebot finden Sie unter: SIDB Beratungsstellen

Ein/-e dipl. Diabetesfachberater/-in bietet Menschen mit Diabetes:

  • Unterstützung im Umgang mit der Krankheit im Alltag
  • Erlernen der technischen Handhabung der Hilfsmittel für die tägliche Therapie
  • Hilfestellung bei Fragen rund um die Diabeteseinstellung und Normwerte
  • Information über das Krankheitsbild
  • Information über Auswirkungen auf den Alltag

Was ich als Berater/-in mitbringen muss

Anerkannte Aus- und Weiterbildung

Voraussetzung zur Weiterbildung als Diabetesfachberater/-in (Höhere Fachausbildung in Gesundheits- und Krankenpflege, Stufe 1 - HöFa 1*), ist eine abgeschlossene Ausbildung zur Pflegefachperson FH/HF und Berufserfahrung im Äquivalent von 2 Jahren zu 80%. Folgende Institutionen bieten eine Ausbildung zum/r dipl. Diabetesfachberater/-in an:
 

  • Die Hochschule für Gesundheit Freiburg (HEdS-FR) bietet die deutschsprachige, Weiterbildung DAS zum/r Diabetesfachberater/-in an.
  • Das Westschweizer Bildungszentrum Espace Compétences in Cully b. Lausanne bietet die französischsprachige Weiterbildung zum/r Diabetesfachberater/-in an.
     

Andere Weiterbildungen können vom SBK berücksichtig werden.

*In Zukunft wird die HöFa 1 durch eine Höhere Fachprüfung zum/r Fachexperten/in in Diabetesfachberatung mit eidgenössischem Diplom (Vgl. Prüfungsordnung OdASanté) ersetzt.

Berufsausübung - Angestellte Diabetesfachberater/-innen

Damit die Patienten/-innen die Behandlungskosten bei der obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) geltend machen können, muss der/die Diabetesfachberater/-in die Anerkennung des SBK und eine Zahlstellenregisternummer (ZSR-Nummer) vorweisen können. Obligatorisch sind aber weder die SBK Anerkennung noch die ZSR-Nummer, da die Behandlungskosten teilweise auch über den Arbeitgeber abgerechnet werden können. Der SBK empfiehlt die Anerkennung, da dies ein Qualitätsmerkmal ist, das unbeschränkt gültig ist und die berufliche Mobilität erleichtert.

Für die SBK Anerkennung als Diabetesfachberater/-in müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:
 

  • Abschluss als diplomierte Pflegefachperson (bei ausländischen Abschlüssen: Anerkennung durch das Schweizerische Rote Kreuz)
  • Diplom einer anerkannten Weiterbildung im Bereich Diabetesfachberatung
  • Spezifische Berufserfahrung mind. 2 Jahre à 80% oder pro rata temporis
  • Bestätigungen/Programme spezifischer Weiterbildungen (72 Stunden) in den letzten 3 Jahren

Berufsausübung - Freiberufliche Diabetesfachberater/-innen

Freiberuflich tätige Diabetesfachberater/-innen müssen zwingend die SBK Anerkennung, sowie eine ZSR-Nummer haben, damit sie die Behandlungen direkt mit den Krankenkassen abrechnen können.
 

Zusätzlich müssen Anbieter von Leistungen zulasten der OKP die Qualität ihrer Arbeit kontinuierlich überprüfen. diabetesschweiz und der SBK haben vereinbart, dass die freiberuflich tätigen Diabetesfachberater/-innen das SDG-Qualitätsprogramm befolgen: Zusammenarbeitsvereinbarungen SDG und SBK

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