Ernährungsberatung

Die Ernährung ist ein wichtiger Bestandteil bei der Behandlung eines Diabetes mellitus. Mit einer bewussten und ausgewogenen Ernährung können alle Diabetes-Betroffene in Kombination mit ausreichend Bewegung sehr viel zur Verbesserung der Blutzuckerkontrolle beitragen. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für Ernährungsberatung, wenn sie ärztlich verordnet ist und durch eine Fachperson mit anerkannter Ausbildung ausgeführt wird.

Was ich von einer Beratung erwarten kann

Tätigkeitsbereich

Ernährungsberater/-innen arbeiten hauptsächlich in Spitälern, Kliniken und/oder im ambulanten Setting. Aufgrund der breit fundierten und mehrjährigen Grundausbildung, haben sie auch andere Einsatzgebiete und sind nicht nur im therapeutischen Bereich tätig.

Medizinisch indizierte Leistungen können nach der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV, Art. 9b) über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) abgerechnet werden, wenn sie von gesetzlich anerkannten Ernährungsberater/-innen erbracht werden.

Sie handeln wissenschaftlich begründet und arbeiten vernetzt mit anderen Fachpersonen. Zu ihren Kunden gehören auch Menschen mit chronischen Erkrankungen wie der Diabetes. Sie üben ihren Beruf sehr eigenständig aus. Dazu benötigen sie hohe methodische, fachliche, kommunikative und soziale Fähigkeiten sowie gutes Einfühlungsvermögen.

   

Klinisch-therapeutischer Bereich

  • sorgfältige Diagnostik, um die Ernährungssituation und den Gesundheitszustand zu verbessern
  • Individuelle Betreuung (Unterstützung in medizinische Therapien, Linderung von Symptomen, ernährungsabhängige Risiken minimieren und Überprüfung der Wirksamkeit durchgeführter Massnahmen)
  • interprofessionelle Zusammenarbeit mit weiteren beteiligten Fachpersonen

Gesundheitsförderung & Prävention für Diabetiker/-innen

  • Ernährungswissen und damit günstige Voraussetzungen für notwendige Veränderungen
  • Positive Beeinflussung des Ernährungsverhalten

Lebensmittel-Lehre

  • Erläuterung von Nährwertdeklarationen und Zutatenlisten auf Lebensmitteln
  • Erklärungen zur Lebensmittelpyramide und gesunder Ernährung
   

> Basierend auf allgemeine Aufgabenbereiche der Berufsbroschüre vom SVDE

Was ich als Berater/-in mitbringen muss

Anerkannte Aus- und Weiterbildungen

Um als Ernährungsberater/-in von der OKP nach KVV Art. 50 a anerkannt zu sein, benötigt es ein Fachhochschulabschluss im Bachelor-Studium für Ernährung und Diätetik. Die Voraussetzungen und Zulassungsbedingungen sind auf den jeweiligen Webseiten der nachfolgenden anerkannten Fachhochschulen zu finden:
 

Nach Abschluss des Studiums tragen sie den offiziellen akademischen Titel „BSc in Ernährung und Diätetik“. Einige Ernährungsberater/-innen tragen noch den altrechtlich anerkannten Titel „dipl. Ernährungsberater/in HF“, diese haben ihre Ausbildung zu einem früheren Zeitpunkt an einer anerkannten höheren Fachschule (HF) absolviert und haben die Möglichkeit bis 2025 nachträglich den Fachhochschultitel zu erwerben.

Der Schweizerische Verband der Ernährungsberater/-innen (SVDE) empfiehlt seinen Mitgliedern sich wie folgt zu bezeichnen: „Vorname Nachname, Bsc (Name der Fachhochschule) Ernährungsberater/-in SVDE“. Das Label «Ernährungsberater/in SVDE» darf ausschliesslich von Mitgliedern des SVDE getragen werden. Dieses privatrechtlich geschützte Label schafft Transparenz und schnelle Wieder-
erkennung für Ärzte, Arbeitgeber, Behörden und Patienten/-innen.

Im Ausland erworbene Diplome zum/r Ernährungsberater/-in können vom Schweizerischen Roten Kreuz geprüft und anerkannt werden.

Berufsausübung - Angestellte/r Ernährungsberater/-in

Ernährungsberater/-innen in einem Anstellungsverhältnis, die eine Leitende Position anstreben, müssen nebst dem Fachhochschulabschluss zusätzlich zwei Jahre Berufserfahrung und eine Berufsausübungsbewilligung von den jeweiligen kantonalen Behörden vorweisen.

Berufsausübung - Freiberufliche Ernährungsberater/-innen

Der Fachhochschulabschluss, zwei Jahre Berufserfahrung, eine Berufsausübungsbewilligung von den jeweiligen kantonalen Behörden, sowie eine Zahlstellenregisternummer (Antragsformular) sind Voraussetzungen, um als selbstständig Erwerbende in eigener Praxis tätig zu sein und medizinisch indizierte Leistungen zu vergüten.

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