
Diabetesberatung
Die Diabetesberatung ist ein Spezialgebiet der Gesundheits- und Krankenpflege, das gemäss Krankenversicherungsgesetz eine vom Schweizer Berufsverband für Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK) aner-kannte spezielle Ausbildung voraussetzt. Diabetesberater/-innen, die über eine Anerkennung des SBK verfügen, erbringen fachkundige und umfassende Unterstützung für Diabetesbetroffene und ihr Diabetesmanagement auf ärztliche Verordnung.
Was ich von einer Beratung erwarten kann
Tätigkeitsbereich
Diabetesberater/-innen arbeiten im Spital oder bei einer regionalen Diabetesgesellschaft. Sie können auch selbständig erwerbend sein. Informationen über ein Beratungsstellenangebot finden Sie unter: SIDB Beratungsstellen
Ein/-e vom SBK anerkannte Diabetesberater/-in bietet Menschen mit Diabetes:
- Unterstützung im Umgang mit der Krankheit im Alltag
- Erlernen der technischen Handhabung der Hilfsmittel für die tägliche Therapie
- Hilfestellung bei Fragen rund um die Diabeteseinstellung und Normwerte
- Vermitteln von Fachwissen
- Prävention und Früherkennung von Folgeerkrankungen
- Information über Auswirkungen auf den Alltag
Was ich als Berater/-in mitbringen muss
Anerkannte Aus- und Weiterbildung
Die Diabetesberatung ist ein Spezialgebiet der Gesundheits- und Krankenpflege. Um als Diabetesberater:in tätig sein zu können, müssen sie über eine abgeschlossene Ausbildung zur Pflegefachperson FH/HF sowie über eine vom SBK anerkannte spezielle Ausbildung in Diabetesberatung verfügen.
Folgende Institutionen bieten eine anerkannte Ausbildung zur Diabetesberater:in an:
- Die Hochschule für Gesundheit (HEdS-FR), Route des Arsenaux 16a, 1700 Freiburg bietet die vorbereitenden Module zur Höheren Fachprüfung (HFP) Fachexpert:in in Diabetesfachberatung an
- Das Westschweizer Bildungszentrum Espace Compétences in Cully b. Lausanne, Route Grandvaux 14, 1096 Cully, bietet die vorbereitenden Module zur Höheren Fachprüfung (HFP) Fachexpert:in Diabetesfachberatung an
Andere Aus- und Weiterbildungen in Diabetesberatung können durch den SBK ebenso berücksichtig werden. Dabei wird die Gleichwertigkeit der absolvierten Aus- und Weiterbildung mit den Inhalten der Ausbildung zur eidg. dipl. Fachexpert:in in Diabetesfachberatung HFP durch die Anerkennungskommission Diabetesberatung geprüft.
Weitere Informationen siehe: https://sbk-asi.ch/de/pflege-und-arbeit/bildung/reglementierung-sbk/diabetesberatung
Berufsausübung - Angestellte Diabetesfachberater/-innen
Damit die Patienten/-innen die Behandlungskosten bei der obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) geltend machen können, muss der/die Diabetesfachberater/-in die Anerkennung des SBK und eine Zahlstellenregisternummer (ZSR-Nummer) vorweisen können. Obligatorisch sind aber weder die SBK Anerkennung noch die ZSR-Nummer, da die Behandlungskosten teilweise auch über den Arbeitgeber abgerechnet werden können. Der SBK empfiehlt die Anerkennung, da dies ein Qualitätsmerkmal ist, das unbeschränkt gültig ist und die berufliche Mobilität erleichtert.
Für die SBK Anerkennung als Diabetesfachberater/-in müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:
- Abschluss als diplomierte Pflegefachperson (bei ausländischen Abschlüssen: Anerkennung durch das Schweizerische Rote Kreuz)
- Diplom einer anerkannten Weiterbildung im Bereich Diabetesfachberatung
- Spezifische Berufserfahrung mind. 2 Jahre à 80% oder pro rata temporis
- Bestätigungen/Programme spezifischer Weiterbildungen (72 Stunden) in den letzten 3 Jahren
Berufsausübung - Freiberufliche Diabetesberater/-innen
Freiberuflich tätige Diabetesberater/-innen müssen zwingend die SBK Anerkennung, sowie eine ZSR-Nummer haben, damit sie die Behandlungen direkt mit den Krankenkassen abrechnen können.
Zusätzlich müssen Anbieter von Leistungen zulasten der OKP die Qualität ihrer Arbeit kontinuierlich überprüfen. diabetesschweiz und der SBK haben vereinbart, dass die freiberuflich tätigen Diabetesfachberater/-innen das SDG-Qualitätsprogramm befolgen: Zusammenarbeitsvereinbarungen SDG und SBK