Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) prüft regelmässig die Leistungen der obligatorischen Krankenversicherung (OKP) mittels des Health Technology Assessment (HTA) Reports und setzt sie in der MiGeL fest. So auch die Vergütung der Blutzucker-Teststreifen für nicht-insulinpflichtige Menschen mit Diabetes mellitus Typ 2.
Ausgangslage
Der Regulator wollte die Kostenübernahme der bisher 400 Streifen pro Jahr für diese Gruppe ersatzlos aus der Grundversicherung streichen oder auf 100 Streifen pro Jahr begrenzen.
Unermüdlicher Einsatz für Betroffene
Eine Arbeitsgruppe mit Vertretern von diabetesschweiz, der Schweizerischen Gesellschaft für Endokrinologie und Diabetologie (SGED) sowie der Schweizerischen Diabetes-Stiftung begleitete den HTA-Prozess und konnte den Regulator davon überzeugen, dass eine strukturierte Blutzucker-Selbstkontrolle (SMBG) auch für viele nicht-insulinpflichtige Diabetiker und Diabetikerinnen notwendig ist.
Zweckdienliche Abgabe von Teststreifen
Der Bericht zeigt, dass mehr als 2/3 der Betroffenen gut mit 200 Teststreifen pro Jahr auskommen, was als Richtwert in die Verordnung übernommen wurde. Für das restliche Drittel konnten grosszügige Ausnahmen formuliert werden. Allen Patienten und Patientinnen, die mehr Teststreifen benötigen, erhalten so weiterhin die max. 400 Stück pro Jahr zu Lasten der OKP. Der Mehrverbrauch muss lediglich vom Arzt begründet werden.
Entnehmen Sie die Änderungen und Ausnahmeregelungen den Eingaben für den HTA-Report.